Standregeln zur Benutzung des Schiesskino's
Vor dem schießen muss sich jeder Schütze in das ausliegende Schießbuch eintragen
Es darf nur mit Waffen geschossen werden, die in einer WBK eingetragen sind.
Die Verwendung von wiedergeladener Munition ist nicht gestattet. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schiesskinoanlage absolut untersagt.
Während des Besuches in der gesamten Schiesskinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
Ziel- und Anschlagübungen sind im Club- und Veranstaltungsraum absolut untersagt.
Waffen dürfen nur ohne Trage-/Gewehrriemen benutzt werden.
Während des Schiessbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes im Schiessraum Pflicht.
Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muß die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuß gefährdet bzw. verletzt werden kann. Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuß selbst verantwortlich.
Im Schiessstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.
Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen- Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsmässig möglich, geöffnet sind.
Kurzwaffen und Langwaffen sind bis 7000 Joule/E0 zugelassen.
Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen keinesfalls verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.
Den Weisungen der Standaufsichten und / oder des Schiesstrainer ist Folge zu leisten. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.
Bild und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 3 Werktage vor dem Schiesstag werden mit 50% der Mietkosten berechnet.
Sollte eine Schiesskinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.
Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher.
Die Betreiber des Schießsportzentrum Vogel übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schiesskinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schiesskinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für vom Schiesskinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schiesskinobesucher/-teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
Eine Tagesversicherung wird automatisch beim eintragen in das ausliegende Schießbuch abgeschlossen.
Die Standmunition ist nur für den direkten Verbrauch in der Anlage vorgesehen.
Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schiesskinobenutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
Die aushängende Schiessstandordnung ist zu beachten.
Gerichtsstand ist Bruchsal.
Stand 04/2007
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